Was in eine Zahlungserinnerung gehört
- Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, damit der Empfänger den Vorgang findet
- der offene Betrag und das ursprüngliche Zahlungsziel
- eine neue Frist mit Datum, nicht „umgehend“ oder „in den nächsten Tagen“
- die Bankverbindung und der Verwendungszweck
- der Satz, dass das Schreiben gegenstandslos ist, falls die Zahlung schon unterwegs ist
Das Beispiel oben zeigt den vorgeschlagenen Wortlaut. Betreff, Anrede, Einleitung und Schluss können Sie vor dem Export ändern.
Zahlungserinnerung oder Mahnung?
Rechtlich kommt es nicht auf die Überschrift an. Eine Mahnung im Sinne des § 286 BGB ist jede eindeutige Aufforderung, eine fällige Rechnung zu bezahlen. Auch eine höflich formulierte Zahlungserinnerung kann den Schuldner deshalb in Verzug setzen. Der Unterschied liegt im Ton: Die Zahlungserinnerung unterstellt ein Versehen, die Mahnung fordert.
Wenn die Erinnerung nichts bewirkt, schreiben Sie mit denselben Angaben die 1. Mahnung.
Zinsen in der Zahlungserinnerung?
In der Voreinstellung berechnet die Zahlungserinnerung keine Zinsen und keine Kosten. Üblich ist, damit bis zur Mahnung zu warten. Befindet sich der Schuldner schon in Verzug, können Sie die Verzugszinsen zuschalten. Der Generator rechnet dann mit dem Basiszinssatz zum Stand 01.07.2026 (1,52 %) und weist Zeitraum, Tage und Zinssatz aus. Wie er rechnet, steht auf der Seite zur Mahnung.
Welche Frist ist üblich?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Der Generator schlägt zehn Tage ab dem Datum des Schreibens vor, bei der zweiten und der letzten Mahnung sieben. Sie können jedes andere Datum eintragen.
Per E-Mail oder per Post?
Beides ist möglich, eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Für die E-Mail kopieren Sie den Text. Für die Post passt das PDF in einen Fensterumschlag. Im Streitfall müssen Sie belegen können, dass das Schreiben angekommen ist.
Grenzen
Der Generator ist keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob und seit wann Verzug besteht. Ihre Eingaben bleiben im Browser.