So rechnet der Generator
Verzugszinsen sind ein Jahreszins über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank: neun Prozentpunkte, wenn kein Verbraucher beteiligt ist und es um eine Entgeltforderung geht (§ 288 Abs. 2 BGB), sonst fünf Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Der Generator zählt jeden Tag vom Verzugsbeginn bis zum Datum des Schreibens, beide eingeschlossen, und teilt durch 365:
Zinsen = Betrag × Zinssatz × Tage ÷ 365
| Zeitraum | Tage | Basiszins | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 01.08.2026 bis 05.10.2026 | 66 | 1,52 % | 10,52 % | 22,64 EUR |
Mit der Pauschale von 40 EUR ergibt das 1.252,64 EUR. Ist der Schuldner Verbraucher, gilt für denselben Zeitraum ein Zinssatz von 6,52 %: 14,03 EUR Zinsen, keine Pauschale.
Wenn sich der Basiszinssatz ändert
Der Basiszinssatz kann sich zum 1. Januar und zum 1. Juli ändern. Läuft der Verzug über einen solchen Stichtag, rechnet der Generator jeden Abschnitt mit seinem eigenen Satz, rundet ihn auf Cent und addiert. Derselbe Betrag, in Verzug seit dem 02.05.2026:
| Zeitraum | Tage | Basiszins | Zinssatz | Zinsen |
|---|---|---|---|---|
| 02.05.2026 bis 30.06.2026 | 60 | 1,27 % | 10,27 % | 20,09 EUR |
| 01.07.2026 bis 05.10.2026 | 97 | 1,52 % | 10,52 % | 33,27 EUR |
| Summe für 157 Tage | 53,36 EUR | |||
Hinterlegter Basiszinssatz
| Gültig ab | Basiszinssatz | Verzugszins B2B | Verzugszins Verbraucher |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | 1,52 % | 10,52 % | 6,52 % |
| 01.07.2025 | 1,27 % | 10,27 % | 6,27 % |
| 01.01.2025 | 2,27 % | 11,27 % | 7,27 % |
| 01.07.2024 | 3,37 % | 12,37 % | 8,37 % |
| 01.01.2024 | 3,62 % | 12,62 % | 8,62 % |
| 01.07.2023 | 3,12 % | 12,12 % | 8,12 % |
| 01.01.2023 | 1,62 % | 10,62 % | 6,62 % |
| 01.07.2016 | -0,88 % | 8,12 % | 4,12 % |
Ältere Sätze bis Juli 2002 sind ebenfalls hinterlegt.
Wann beginnt der Verzug?
Zinsen gibt es erst ab Verzug, nicht schon ab Fälligkeit. Nach § 286 BGB kommt der Schuldner in Verzug,
- wenn er nach Fälligkeit gemahnt wird und nicht zahlt,
- ohne Mahnung, wenn für die Zahlung ein Kalendertag vereinbart war,
- spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn die Rechnung auf diese Folge hingewiesen hat.
Ein Zahlungsziel, das nur auf der Rechnung steht und nicht vereinbart wurde, reicht für den zweiten Fall in der Regel nicht. Der Generator schlägt den Tag nach der Fälligkeit vor. Ob das bei Ihnen stimmt, müssen Sie selbst prüfen und das Datum im Feld „In Verzug seit“ anpassen.
Die vier Stufen
- Zahlungserinnerung
- Freundlicher Hinweis mit neuer Frist. Zinsen sind ausgeschaltet, lassen sich aber zuschalten. Zur Zahlungserinnerung
- 1. Mahnung
- Sachliche Aufforderung mit Forderungsaufstellung und Frist.
- 2. Mahnung
- Deutlicher im Ton, mit dem Hinweis, dass weitere Zinsen anfallen.
- Letzte Mahnung
- Kündigt an, dass die Forderung nach Fristablauf gerichtlich oder über ein Inkassounternehmen verfolgt wird.
Wie viele Stufen Sie verschicken, ist Ihre Entscheidung. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Anzahl vor.
Pauschale und Mahnkosten
Die Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB steht dem Gläubiger einer Entgeltforderung zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist und in Verzug gerät. Sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Gegenüber Verbrauchern blendet der Generator die Option aus.
Mahnkosten sind etwas anderes: Ersetzt werden nur Kosten, die nach Verzugsbeginn tatsächlich entstanden sind, etwa Porto und Papier. Das Feld ist deshalb leer, bis Sie einen Betrag eintragen.
PDF, Word und Text
Alle drei Ausgaben entstehen aus demselben Schreiben und enthalten dieselben Beträge. Das PDF folgt dem Aufbau eines Geschäftsbriefs nach DIN 5008 mit Anschriftfeld für den Fensterumschlag. Die Word-Datei lässt sich weiter bearbeiten. Der kopierte Text ist für E-Mails gedacht und beginnt mit der Betreffzeile.
Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht. Der Entwurf bleibt bis zum Schließen des Tabs erhalten. Absender und Bankverbindung speichert der Browser nur, wenn Sie das ankreuzen.
Grenzen
Der Generator ist keine Rechtsberatung. Er prüft nicht, ob Ihre Forderung besteht, ob der Schuldner Verbraucher ist und wann der Verzug begonnen hat. Teilzahlungen, mehrere Rechnungen in einem Schreiben, vertraglich vereinbarte Zinssätze und Forderungen in anderen Währungen bildet er nicht ab. Im Zweifel helfen die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder eine Anwältin.